Häufig gestellte Fragen - FAQs
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die im Zusammenhang des Programms "Sag' mal was - Sprachförderung für Vorschulkinder" von Antragstellern und/oder Einrichtungen häufig gestellt werden.
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Auf was muss man achten, um das Förderprofil zu erstellen? mehr »
- Das Förderprofil soll die Gruppenziele für die Fördergruppe darstellen, die aus dem individuellen Bedarf der Kinder abgeleitet werden.
- Diese Gruppenziele sollen innerhalb der Förderung mit "Sag' mal was" erreichbar sein.
- Nur die wichtigsten Ziele der Gruppe sollen dabei mit "ist ein Schwerpunkt" bewertet werden.
- Es müssen nicht alle 15 Ziele des Förderprofils angekreuzt werden.
- Die Sprachförderkraft kann ihr Grundwissen hinsichtlich des SETK 3-5 nutzen, um die Ergebnisse zu interpretieren, mögliche Förderziele abzuleiten und so das Förderprofil auszufüllen.
- Die Handreichung des Kultusministeriums Baden-Württemberg kann zur Ausfüllung des Förderprofils als Hilfestellung genutzt werden. Diese ("Handreichung für Erzieherinnen und Erzieher zum SETK 3-5" von Hannelore Grimm) wurde jeder Kindertageseinrichtung in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Das Verfahren und die Untertests des SETK 3-5 werden darin beschrieben und mögliche Befunde beispielhaft erläutert.
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Können "Kann-Kinder" oder Kinder, die von der Schule zurückgestellt wurden, an "Sag' mal was" teilnehmen? (2009/2010) mehr »
Es können ausschließlich Kinder am Programm teilnehmen, für die der Protokollbogen des SETK 3-5 vorliegt und die vor dem 30.09.2004 geboren wurden.
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Können Anträge gestellt werden, obwohl noch keine Ergebnisse des SETK 3-5 vorliegen? (2009/2010) mehr »
Der Antrag auf eine Sprachfördermaßnahme muss vollständig eingereicht werden. Dafür müssen die Ergebnisse des SETK 3-5 vorliegen. Von der Einreichung unvollständiger Anträge bitten wir abzusehen. Diese ist für eine effiziente Abwicklung und Bearbeitung nicht dienlich und verlangsamt das Verfahren insgesamt.
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Kann ein Antrag gestellt werden, auch wenn die geforderte Gruppengröße von grundsätzlich 6 Kindern mit intensivem Sprachförderbedarf nach dem SETK 3-5 nicht erreicht wird? (2009/2010) mehr »
Die BW Stiftung hat eine steuerrechtlich tragbare Lösung gefunden, die im Ausnahmefall eine Förderung von weniger als 6 Kindern in einer Fördergruppe erlaubt.
Diese Regelung kann auf folgende Härtefälle angewendet werden:1. Wenn eine Einrichtung die Gruppengröße von 6 Kindern mit intensivem Sprachförderbedarf nach dem SETK 3-5 nicht erreicht, obwohl eine Kooperation mit einer anderen Einrichtung besteht.
2. Wenn eine Einrichtung die Gruppengröße von 6 Kindern mit intensivem Sprachförderbedarf nach dem SETK 3-5 nicht erreicht und diese Einrichtung aus zwingenden Gründen keine Kooperation mit einer anderen Einrichtung eingehen kann.
Ein zwingender Grund liegt vor, wenn es keine andere Einrichtung am Ort gibt oder wenn in den anderen Einrichtungen am Ort keine Kinder sind, die nach dem SETK 3-5 einen intensiven Sprachförderbedarf aufweisen. Sonstige Gründe sind genau zu begründen.Für beide Ausnahmen gilt:
• der Fördergruppe müssen mindestens 3 Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf nach dem SETK 3-5 angehören
• Entgelt: 2.000 Euro
• Förderumfang: 120 Förderstunden
• Aktive Elternbeteiligung: Beantragung möglichDer Antrag für eine Fördergruppe nach der Härtefallregelung muss mit Namensliste und dem "Förderkonzept für Kleingruppen gemäß der Härtefallregelung" wie alle anderen Anträge bis spätestens 30.11.2009 bei der L-Bank eingereicht werden.
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Vorbereitungszeit/Verfügungszeit (2009/2010) mehr »
Wie können Erzieherinnen/Sprachförderkräfte die Zeit, die sie für die Vorbereitung und Dokumentation der einzelnen Förderstunden benötigen, verrechnen?
Die 120 Förderstunden sind als Zeitstunden für die intensive Sprachförderung mit den Kindern umzusetzen. Zeiten für die Vorbereitung, Dokumentation und Zusammenarbeit mit Eltern und Fachkräften in der Einrichtung sind außerhalb dieser Stunden zu bewältigen. Diese Zeiten sollte der Träger mit seinem Personal selbst regeln. In Anlehnung an der sonst in den Tageseinrichtungen üblichen Regelung für die Vorbereitungszeit, sollten dafür mindestens ein Viertel der Zeit an Förderstunden, also 30 Stunden, angesetzt werden. Da das Entgelt der BW Stiftung grundsätzlich keine kostendeckende Finanzierung darstellt, hat der Antragsteller etwaige anfallende Kosten, die über der Entgeltsumme von 2.400 € pro Fördergruppe liegen, selbst zu tragen. -
Bewilligung des Entgelts für aktive Elternbeteiligung (2008/2009) mehr »
Über die Auszahlung des zusätzlich beantragten Entgelts für aktive Elternbeteiligung wird entschieden, wenn die Einrichtung im Abschlussbericht ihr Konzept beschrieben und die Umsetzung der aktiven Elternbeteiligung nachgewiesen hat.
Entspricht die Darstellung der aktiven Elternbeteiligung nicht den Vorgaben des Leitfadens oder werden die Maßnahmen nicht ausführlich und vollständig beschrieben, kann das Entgelt nicht ausbezahlt werden. Im Glossar sind zur Orientierung Beispiele aktiver Elternarbeit aufgeführt.
Inhalte der Darstellung sind die gemeinsam mit den Eltern gesetzten Ziele, die konkrete Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen und der zeitliche Umfang.
Die Darstellungsform wird im Leitfaden Abschlussbericht vorgegeben.
letzte Änderung: 26.03.2010 Seite drucken

